Bereits im 6. Jahrhundert v. Chr. machten in Indien "plastische
Chirurgen" durch die sensationelle Rekonstruktion der menschlichen
Körperoberfläche von sich reden: Ihnen gelang der
Überlieferung zufolge die erste Nasenersatzplastik. Von
Indien aus verbreitete sich die hohe Kunst der filigranen Wiederherstellung
von Form und Funktion auch in andere Länder.
In den letzten 30 Jahren hat sich unsere Gesellschaft
und der Medizinbereich sehr stark gewandelt. Neue Werte und
neue Kommunikationsbereiche (z. B. Internet, Mobilfunk, etc.)
sind entstanden.
Gesetzesänderungen wie z. B. die Gesundheitsreform,
Änderung des Heilmittelwerbegesetzes etc. waren die Folgen.
Diese Änderungen bewirkten, dass auch
neue Begriffe und Facharztbereiche entstanden. Zugleich sorgten
diese Veränderungen auch zu Verwirrungen und neuen Begrifflichkeiten.
Ein Beispiel hierfür ist der Begriff „Schönheitschirurgie“,
der gesetzlich nicht definiert ist – aber er wird oft
im Volksmund verwendet.
Da durch die
große Medienpräsenz immer wieder kommuniziert wird,
dass bei „Ästhetischen Eingriffen“ das große
Geld verdient wird, wechselte so mancher Allgemeinarzt oder
Zahnarzt sein Praxisschild zum „Schönheitschirurgen“.
Das Interesse stiegt auch bei Berufseinsteigern:
Umfasste die Fachvereinigung Deutsche Gesellschaft der Plastischen,
Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (ehemals VDPC)
im Jahre 2001 noch deutschlandweit 300 Mitglieder, so findet
man mittlerweile allein in München um die 50 Fachärzte
für Plastische Chirurgie.
Durch die europäische Harmonisierung wird
alles noch wesentlich komplexer, da im Ausland andere Haftungsgrenzen,
Zulassungsbestimmungen, Hygienevorschriften, etc. gelten.
Da die Zahl der
Interessenten an optischen Veränderungen ständig stieg,
hat sich ein neuer Markt entwickelt: Die Schöheitschirurgie.
Ein sich stark entwickelnder Markt brachte
auch neue Probleme mit sich. Steigende Konkurrenz brachte auch
die Marketingspezialisten auf den Markt. Da Vertrieb und Marketing
immer an Erfolgszahlen gemessen wird, wurden neue „Lösungen“
oder neue „Produkte“ kommuniziert, die einfach und
toll zu vermarkten sind (z. B. Fett-Weg-Spritze (in Deutschland
nicht zugelassen), Titanimplantate – mittlerweile wieder
vom Markt verschwunden, etc.).
Für den Patienten führte das immer
zu mehr „Qual der Wahl“. Zugleich stiegen auch die
Zahlen an Meldungen, die über „Fehleingriffe“
bzw. „Kunstfehler“ berichteten. Oftmals wird nur
über die schönen Seiten berichtet. Die Gefahren werden
diskret verschwiegen und übergangen. Persönliche und
finanzielle Folgen werden dem Patienten vorenthalten. Zu den
gravierendsten Folgeschäden gehören Verbrennungen
und Narben durch Lasertherapie, verrutschte und aufgeplatzte
Brustimplantate, Atemschwierigkeiten nach Nasenkorrekturen,
Bauchdellen oder sogar ins Komma geratene Patienten nach Fettabsaugungen.
Die exakte Anzahl von ärztlichen Kunstfehlern
ist jedoch deshalb nicht ermittelbar, weil die Patienten in
vielfacher Weise aus Scham darauf verzichten, die behandelnden
Ärzte in Rechenschaft zu ziehen oder gar mit diesen eine
außergerichtliche Einigung erzielen. Gerade Letzteres
geschieht nicht selten, da der Arzt durch diese Möglichkeit
nicht um seinen Ruf bangen muss.
Das Sozialgesetzbuch V sagt: „Versicherte
haben einen Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig
ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung
zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern (§
27 SGB V)“. „Die Leistungen müssen ausreichend,
zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürften
das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen,
die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können
Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungsträger
nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen (§
12 SGB V)“.
Zugleich sagt die Rechtssprechung auch eindeutig:
„Ein regelwidriger Körperzustand ohne entstellende
Wirkung und ohne wesentliche Funktionseinschränkung ist
auch dann nicht als Krankheit zu werten, wenn er eine psychische
Belastung darstellt, die ihrerseits zu einer behandlungsbedürftigen,
psychischen Erkrankung geführt hat“. Somit haben
die Patienten selbst die Korrekturkosten zu tragen oder sie
müssen sich mit dem Ergebnis abfinden.
Es wird immer
schwieriger, den geeigneten Spezialisten für den geplanten
Eingriff zu finden. Die Arztwahl ist die Grundlage einer erfolgreichen
Behandlung bzw. Veränderung.
Unsere Team hat sich im Jahre 2000 Gedanken
über diese Entwicklung gemacht und nach einer Entwicklungszeit
von knapp 2 Jahren folgenden Mindestanforderungskatalog erstellt:
1.) Ausbildung zum Facharzt für Plastische
und Ästhetische Chirurgie
2.) jahrelange Erfahrung (mind. 6 Jahre) in leitender Funktion
(z. B. Chefarzt, etc.)? Ästhetische Eingriffe werden am
häufigsten vom Chefarzt operiert....
3.) Auf welche Teilbereiche der ästhetischen Chirurgie
ist der Behandler spezialisiert?
4.) Wird die Beratung vom Behandler durchgeführt? Wenn
Sie in der Narkose sind, dann können Ihre Wünsche
nicht mehr mit Ihnen berücksichtigt werden.
5.) Besucht der Behandler und das Behandlungspersonal regelmäßig
Weiterbildungen? Nicht nur der Operateur muß gut ausgebildet
sein - auch das Personal und der Anästhesist muß
auf dem aktuellen Wissensstand sein!
6.) Welche Erfahrung hat der Behandler für die jeweiligen
Eingriffe? Es ist wie in jedem anderen Bereich - je mehr Erfahrung,
desto niedriger das Risikos eines Fehlers.
7.) Ist der Partner Vollmitglied der Deutschen Gesellschaft
der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgie
DGPRÄC (ehemals Vereinigung der Deutschen Plastischen Chirurgen
VDPC)?
8.) Wie ist der OP ausgestattet? Ein hochwertiger OP bildet
die Grundlage für eine Reaktionsmöglichkeit im Komplikationsfall
- weiterhin werden die Risiken von Komplikationen z. B. durch
die Reinluftanlage minimiert.
9.) Werden die Sicherheitsvorkehrungen regelmäßig
überprüft? Sicherheit ist gut - aber sie muß
auch funktionieren!
10.) Wie hoch ist die Patientenzufriedenheit? Ihre Zufriedenheit
ist das Wichtigste!
11.) Wie zuverlässig arbeitet der Partner (z. B. Einhaltung
von Terminen, Rückrufe, etc.)?
12.) Werden umfangreiche Beratungsgespräche ohne Zeitdruck
durchgeführt und werden dabei unterschiedliche Behandlungsmethoden
und die eventuellen Komplikationen besprochen? Aufklärung
ist eine Grundlage einer erfolgreichen Behandlung - und sie
schützt zugleich vor Enttäuschungen.
13.) Werden umfangreiche Nachkontrollen durchgeführt, so
dass z. B. event. Wundheilungsstörungen etc. frühzeitig
behandelt werden können?
14.) Besitzt der Partner eine Haftpflichtversicherung für
ästhetische Eingriffe?
15.) Werden Inklusivangebote unterbreitet oder sind in den Angeboten
versteckte Nebenkosten enthalten? Wir wollen, dass Sie keine
bösen Überraschungen erleben.
16.) Wie ist die Erreichbarkeit und Reaktionszeit bei event.
Komplikationen - auch außerhalb der Praxissprechstunden?
17.) Wie ist das Personal ausgebildet und wird es regelmäßig
weitergebildet?
18.) Wie wird die Qualität in der Klinik bzw. Praxis überwacht
und wie werden die Ergebnissse ausgewertet bzw. optimiert?
19.) Bildet der Partner auch Kollegen aus?
20.) Werden gesetztliche Vorgaben eingehalten und unzulässige
Werbung unterlassen (z. B. Werbung ohne vorher-nachher-Bilder,
unzulässige Werbeaussagen wie z. B. "Schlanker in
2 Stunden" etc.)
21.) Wie schnell wird auf Anfragen etc. reagiert?
22.) Kann unsere Hotline den Operateur auch außerhalb
der Sprechzeiten erreichen und erhält auch der Patient
die Telefonnummer des Operateurs? Komplikationen machen selten
zu festen Zeiten Feierabend....
23.) Wie häufig werden die jeweiligen Eingriffe durchgeführt
und liegt eine Spezialisierung vor? Nicht jeder Facharzt für
Plastische Chirurgie kann jeden Eingriff....
24.) usw.
Alle unsere angeschlossenen
Fachärzte für Plastische Chirurgie werden regelmäßig
auf diese Punkte überprüft und müssen entsprechende
Nachweise erbringen. Will sich ein Facharzt für Plastische
Chirurgie uns anschliessen, so muss er diese Punkte nachweisen
bzw. erfüllen. Werden die Punkte nicht erreicht bzw. werden
die Nachweise z. B. für Weiterbildung nicht erbracht, so
wird der Partner ausgeschlossen.
Unser Ziel ist
es, neutral über Behandlungsmethoden, Möglichkeiten,
Komplikationsrisiken, Heilungsverlauf, etc. zu informieren.
Wir wollen Ihnen helfen Ihren spezialisierten Facharzt für
Plastische Chirurgie zu finden.
Hierzu überprüfen wir die Qualifikation
und Weiterbildung der Fachärzte und des Personals, die
Sicherheitsvorkehrungen, die Abläufe (z. B. Notfallpläne,
etc.) und die Arbeitsweisen (z. B. Einhaltung der gesetzlichen
Vorschriften, etc.) der jeweiligen Fachärzte, Praxen bzw.
Kliniken.
Jeder unserer Kooperationspartner hat sich
zur Einhaltung der Berufsrichtlinien verpflichtet. Alle unsere
Partner dazu verpflichtet, ausschließlich wissenschaftlich
anerkannte und zuverlässige Methoden einzusetzen, sich
regelmäßig weiter zu bilden. Weiterhin überprüfen
wir die Zufriedenheit der Patienten.
In der Ästhetik
geht es nicht nur darum, operativ alles richtig zu machen -
sondern Sie sollen sich anschließend mit dem Ergebnis
auch wohl fühlen!
Erst wenn dieses Wohlgefühl erreicht ist,
dann haben wir unseren Auftrag erfüllt. Wir wollen, dass
Sie den richtigen Spezialisten für das jeweilige Problem
finden und sich in "gute und sichere Hände" begeben.
Unser Team umfasst aktuell 36 Fachärzte
für Plastische Chirurgie an 30 Standorten in Deutschland.
Unsere spezialisierten und ausgewählten
Fachärzte finden Sie in: